So bewirbst Du Dich an den Hochschulen


Zulassungsverfahren

Du willst Dich für ein Studium in Deutschland bewerben, aber Du weißt nicht genau, wie das Zulassungsverfahren funktioniert. Hier bekommst Du die wichtigsten Informationen zu Bewerbung, Numerus Clausus und Zulassung.

© Sharon Schneider

zulassungsfreie Fächer und Fächer mit lokaler Zulassungsbeschränkung , direkt an der Wunschhochschule oder bei uni-assist bewerben.

Für zentral zulassungsbeschränkte Fächer
Für zentral zulassungsbeschränkte Fächer ist die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS, Telefon +49.231.1081-0) zuständig.

Für Bewerber aus Nicht-EU-/EWR-Staaten
Bewerbung bei der Wunschhochschule oder bei uni-assist

Die Zulassungsstelle prüft, ob man alle Voraussetzungen für eine Aufnahme des beantragten Fachstudiums erfüllt

•    Hast Du eventuelle Zulassungsgebühren bezahlt?

 

•    Sind Deine Bewerbungsunterlagen vollständig und formal korrekt? Sind die Kopien amtlich beglaubigt?

•    Bringst Du die geforderten Voraussetzungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs mit (zum Beispiel Hochschulzugangsberechtigung, Eignungsnachweis, Vorpraktika)?

•    Reichen Deine Sprachkenntnisse aus?

Ablehnungs- oder Zulassungsbescheid
Die Zulassungsstelle informiert Dich schriftlich über das Ergebnis. Der Zulassungsbescheid enthält:

•    Angaben zum erteilten Studienplatz;

•    unter Umständen Hinweise auf noch zu erbringende Leistungen und Prüfungen;

•    Angaben zum Zeitraum, in dem die Einschreibung (Immatrikulation) erfolgen muss;

•    eine Annahmeerklärung, die sofort an die Zulassungsstelle zurückgesandt werden muss;

•    unter Umständen einen Termin für die noch abzulegende Deutsch-Prüfung;

•    im Falle einer Zulassung zum Studienkolleg mit Vormerkung für ein Fachstudium den Termin für die Aufnahmeprüfung des Studienkollegs.

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Das Zulassungsverfahren hängt auch davon ab, aus welchem Land Du kommst, und ob es für den gewählten Studiengang Zulassungsbeschränkungen gibt. Man sollte sich in jedem Fall vorher bei der zuständigen Zulassungsstelle erkundigen.

Antrag auf Zulassung zum Studium
Je nach Studiengang und Herkunftsland muss man seinen Antrag an verschiedene Zulassungsstellen richten.

Für zulassungsfreie Fächer und Fächer mit lokaler Zulassungsbeschränkung direkt an der Wunschhochschule oder bei uni-assist bewerben.

Für zentral zulassungsbeschränkte Fächer
Für zentral zulassungsbeschränkte Fächer ist die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS, Telefon +49.231.1081-0) zuständig.

Für Bewerber aus Nicht-EU-/EWR-Staaten
Bewerbung bei der Wunschhochschule oder bei uni-assist

Die Zulassungsstelle prüft, ob man alle Voraussetzungen für eine Aufnahme des beantragten Fachstudiums erfüllt

•    Hast Du eventuelle Zulassungsgebühren bezahlt?

•    Sind Deine Bewerbungsunterlagen vollständig und formal korrekt? Sind Kopien amtlich beglaubigt?

•    Bringst Du die geforderten Voraussetzungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs mit (zum Beispiel Hochschulzugangsberechtigung, Eignungsnachweis, Vorpraktika)?

•    Reichen Deine Sprachkenntnisse aus?

Ablehnungs- oder Zulassungsbescheid
Die Zulassungsstelle informiert Dich schriftlich über das Ergebnis. Der Zulassungsbescheid enthält:

•    Angaben zum erteilten Studienplatz;

•    unter Umständen Hinweise auf noch zu erbringende Leistungen und Prüfungen;

•    Angaben zum Zeitraum, in dem die Einschreibung (Immatrikulation) erfolgen muss;

•    eine Annahmeerklärung, die sofort an die Zulassungsstelle zurückgesandt werden muss;

•    unter Umständen einen Termin für die noch abzulegende Deutsch-Prüfung;

•    im Falle einer Zulassung zum Studienkolleg mit Vormerkung für ein Fachstudium den Termin für die Aufnahmeprüfung des Studienkollegs.




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