Es gibt unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen:
• Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen.
• Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium bestimmter Fachrichtungen an Universitäten und gleichgestellten Einrichtungen sowie an Fachhochschulen.
• Die Voraussetzung für ein Studium an einer Fachhochschule ist die Fachhochschulreife.
Ausländische Studierende müssen eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, mit der sie in ihrem Heimatland zum Studium zugelassen werden können. Dazu zählt erstens ein Sekundarschulabschluss (beispielsweise High School Diploma, Gaokao, Matura, A-Levels, Bachillerato), zweitens – wenn dies im Heimatland verlangt wird – die erfolgreiche Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung der Hochschule.
Damit Du in Deutschland studieren kannst, muss Dein Schulabschluss der deutschen Hochschulreife (Abitur) entsprechen, d.h. als gleichwertig anerkannt sein. Ob Deine Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist, kannst Du in der
DAAD Zulassungsdatenbank sowie der
Datenbank der Kultusminister-Konferenz herausfinden.
Für Bewerber aus EU-Staaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum:
In der Regel gilt: Bist Du berechtigt, mit Deinem Zeugnis (eventuell auch Hochschulaufnahmeprüfung) in Deinem Heimatland zu studieren, dann reicht das auch für die Studienplatzbewerbung in Deutschland.
Für Bewerber aus Nicht-EU-Staaten und Staatenlose:
In der Regel gilt: Das Akademische Auslandsamt (bzw. das Studierendensekretariat) der Wunschhochschule oder uni-assist prüft, ob Deine Hochschulzugangsberechtigung für die Studienaufnahme in Deutschland ausreicht. Bei Nicht-Anerkennung musst Du eine Feststellungsprüfung ablegen.
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