
• ein Sprachkursvisum, das später nicht in ein Studentenvisum umgewandelt werden kann;
• ein Studienbewerbervisum für drei Monate, das gültig ist, wenn man noch keine Zulassung zu einer Hochschule hat, und das nach erfolgter Zulassung schnellstens beim Ausländeramt in eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken umgewandelt werden muss;
• ein Visum zu Studienzwecken, das für ein Jahr gilt. Um dieses Visum zu bekommen, braucht man den Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule oder eines Studienkollegs und einen Nachweis, dass der Aufenthalt finanziell abgesichert ist.
Für einen Antrag auf ein Studienbewerbervisum werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
• ein gültiger Reisepass,
• Passfotos,
• eine Hochschulzugangsberechtigung, die in Deutschland anerkannt wird (das Abiturzeugnis oder ein entsprechendes Äquivalent),
• Nachweis über bisherige Studienleistungen (wenn vorhanden),
• Nachweis, dass die komplette Finanzierung für ein Jahr gesichert ist.
Für den Antrag auf ein Visum zu Studienzwecken wird zusätzlich noch der Zulassungsbescheid der Hochschule oder des Studienkollegs benötigt. In manchen Fällen reicht auch eine Bestätigung der Hochschule, die bescheinigt, dass der Hochschule die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.
Beantragt wird das Visum bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat im Heimatland, und das am besten so früh wie möglich. Über die konkreten Bedingungen für den Antrag informieren die deutschen Auslandsvertretungen.
Wichtige Papiere
Folgende Papiere sind für jeden internationalen Studierenden absolut notwendig:
• das Studentenvisum,
• der Reisepass oder ein Dokument, das gleichwertig ist,
• die Originalzeugnisse und die Originale der beglaubigten deutschen Übersetzung,
• gegebenenfalls eine Erläuterung über Krankheiten oder wichtige Medikamente,
• Impfpass, vorzugsweise international,
• Passfotos für Ausweise.